1. ANMELDUNG UND ANSPRECHPARTNERIN
Grundsätzlich sind alle Anmeldungen für Führungen und Vorträge aus organisatorischen Gründen nur als Online-Anmeldung möglich.
Anmeldung über das Anmeldeformular unter www.kunstverein-achim.de.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Melden Sie sich daher frühzeitig an. Das erhöht nicht nur Ihre Chancen zur Teilnahme, sondern gibt sowohl Ihnen als auch uns Planungssicherheit.
Ansprechpartnerin ist Bärbel Klara van Weert-Frerick per E-Mail: mail@vanweert.de
2. TEILNAHME AN KUNSTFAHRTEN
2.1 Verbindlichkeit der Anmeldung
Es gilt die Verbindlichkeit der Anmeldung!
Eine Buchungsbestätigung erfolgt, auch für den Mitreisenden, der angemeldet wird.
Grundlage für den gemeinsamen Abschluss des Reisevertrages ist das zugesicherte Angebot sowie die ergänzenden Informationen des Kunstvereins für die jeweilige Kunstfahrt.
Der KVA behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen geringfügige Leistungsänderungen vorzunehmen, über die Sie informiert werden.
Hierbei sind Leistungsträger (wie z.B. das Busunternehmen, das Hotel) nicht berechtigt Vereinbarungen zu machen
2.2 Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung zur Kunstfahrt verpflichten Sie sich zur Zahlung des vereinbarten Preises, auch für die Ihres Mitreisenden.
Mit der Anmeldung kann eine 30% Anzahlung des Gesamtbetrages fällig werden.
Die Überweisung bzw. der Lastschrift-Einzug des fälligen Betrages muss vor Beginn der Kunstfahrt rechtzeitig erfolgen. Hierzu erhalten Sie für die jeweilige Kunstfahrt eine Information und Aufforderung, die verbindlich ist.
Bei Abweichungen der Leistungen zu den Kunstfahrten von dem vereinbarten Inhalt des gemeinsamen Vertrages, ggfs. über Änderungen des Gesamtpreises (Änderungen der Beförderungs- und/oder Eintrittskosten) und/oder Termine werden Sie informiert.
2.3 Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt von der gebuchten Kunstfahrten muss uns in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) zukommen.
Statt des Reisepreises muss jedoch eine angemessene Entschädigung gezahlt werden, da die Kunstfahrt schon Monate im Voraus geplant, organisiert und vorfinanziert werden muss.
Hierbei gilt folgende Staffelung:
Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.
Das Recht des Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.
3. ALLGEMEINES
Teilnehmende sind verantwortlich für den Nachweis vor/bei der Abreise über einen Impf- oder Genesenen-Status, auch Masken und Abstandsregeln gehören hierzu.
Im Gegenzug bieten die Leistungsträger (wie Bus und Hotel, Museen etc.) Hygienemaßnahmen an und halten sich an aktuelle Verordnungen.
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen und Nachweise.
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Angaben abhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie noch ändern können und deshalb eine Gewähr für deren Gültigkeit nicht übernommen werden kann.
Der Verein ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes (§§ 651 a ff BGB), sondern vermittelt lediglich unentgeltlich und ohne eigene Verantwortung die Leistung Dritter (AC-Reisen, Deutsche Bahn, Busunternehmen, Hotel, Museum).
Der Verein haftet folglich auch nicht für Ereignisse, die außerhalb seines Tätigkeitsbereiches liegen, wie z. B. Veranstaltungsausfall, Busunfall, Fehlbuchungen im Hotel sowie für Personen- und Sachschäden.
Die Anmeldung zu einer vom Verein vermittelten Kunstfahrt schließt die Anerkenntnis der vorstehenden Erklärung ein.
Hier können Sie die ABG herunterladen: